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Donnerstag, 17.05.2012
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SCHIRMHERR

Dr. Peter Ramsauer

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Unfallprävention

Eine junge Fahranfängerin wird beim begleiteten Fahren ab 17 von ihrem Vater begleitet.
Die Fahranfängerin gewinnt Fahrpraxis - durch begleitetes Fahren mit kleinerem Risiko.

Das hohe Unfallrisiko zu Beginn des selbstständigen Autofahrens hängt mit der noch geringen Fahrerfahrung der Jugendlichen zusammen, Sie kann erst in dieser Phase – unter hohen Risikobedingungen – aufgebaut werden.

Aufgrund der fehlenden Fahrpraxis sind insbesondere die folgenden Fertigkeiten für eine sichere Verkehrsteilnahme als Autofahrer noch nicht ausgereift:

  • Die Fahrzeugbedienung und -kontrolle, wie Lenken, Bremsen und Geschwindigkeitskontrolle sowie das gleichzeitige Ausführen dieser Aufgaben („Multitasking“).
  • Die Wahrnehmung von Gefahren, insbesondere das Beobachten des gesamten Fahrumfelds und die Entwicklung von Routinen zum Entdecken, Erkennen und Reagieren auf potenzielle Risiken.
  • Die Verarbeitung der wahrgenommenen Informationen. Hier muss vor allem die objektive Risikobewertung in unterschiedlichen Fahrsituationen noch verbessert werden, um die richtige Entscheidung in gefährlichen Situationen schnell treffen zu können.
Durch BF17 haben Fahranfänger deutlich mehr Zeit zum Lernen.
Mehr Zeit zum Lernen durch BF17

Das Begleitete Fahren ermöglicht eine erhebliche Verlängerung der Lernzeit vor dem Beginn des selbstständigen Fahrens (Bild 1). Das Mitfahren eines erfahrenen Begleiters senkt die Risiken beim Start in die Fahrkarriere und schafft einen geschützten Rahmen, der die Unerfahrenheit der Fahranfänger ausgleicht. Diese Sicherheitswirkung erwarten auch die meisten jugendlichen Teilnehmer und ihre Eltern.

Praxistraining unter Realbedingungen

Auf den gemeinsamen Fahrten erleben die Jugendlichen eine große Bandbreite von Fahr- und Verkehrssituationen im realen Straßenverkehr und üben das Bewältigen der daraus resultierenden vielfältigen Fahraufgaben unter verschiedensten Bedingungen.

Dafür sind vor allem Übungsgelegenheiten notwendig. Befragungen aus der Erprobungsphase von BF17 zeigen: An durchschnittlich drei Tagen in der Woche können Jugendliche diese Erfahrungen sammeln. Durchschnittlich fahren sie etwa acht Monate begleitet und legen dabei 2.400 km zurück. BF17-Teilnehmer, die die maximale Begleitdauer von zwölf Monaten ausnutzen, haben sogar eine Fahrleistung von rund 3.800 km – ein Vielfaches der in der Fahrschule gefahrenen Strecke. Der Großteil der Fahrerfahrung wird innerorts bei alltäglichen Fahrten zur Schule, zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, bei Haushaltserledigungen, Besuchs- oder Freizeitfahrten erworben.

Bereits in der Begleitphase berichten Jugendliche und Erwachsene auf vielfältige Weise von der zunehmenden Erfahrung der Fahranfänger. Das gemeinsame Üben macht das spätere Allein-Fahren im Anschluss an den 18. Geburtstag messbar sicherer:

Im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens sind BF17-Fahranfänger um 23 Prozent seltener an erheblichen Unfällen (Hinzuziehung der Polizei zur Unfallaufnahme, Sachschaden von mindestens 1200 Euro, Personenschaden) und um 22 Prozent weniger an erheblichen Verkehrsverstößen (mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld von mehr als 25 Euro) beteiligt.


Quellen:

Funk, W.; Grüninger, M. (2010)
Begleitetes Fahren ab 17 – Prozessevaluation des bundesweiten Modellversuchs. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit Heft M 213. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW

Mayhew, D. R.; Simpson, H. M. (1999)
Youth and Road Crashes. Reducing the Risks from Inexperience, Immaturity and Alcohol. Ottawa: Traffic Injury Research Foundation

Projektgruppe Begleitetes Fahren (2003)
Begleitetes Fahren ab 17. Vorschlag zu einem fahrpraxisbezogenen Maßnahmenansatz zur Verringerung des Unfallrisikos junger Fahran­fängerinnen und Fahranfänger in Deutschland. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M154, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW

Schade, F.-D.; Heinzmann, H.-J. (2011)
Sicherheitswirksamkeit des Begleiteten Fahrens ab 17. Summative Evaluation. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 218. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW

Willmes-Lenz, G.; Prücher, F.; Großmann, H. (2010)
Evaluation der Fahranfängermaßnahmen „Begleitetes Fahren ab 17“ und „Freiwillige Fortbildungsseminare für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe“. Ergebnisstand November 2009. Bergisch Gladbach: Bundesanstalt für Straßenwesen

Willmes-Lenz, G. (2004)
Begleitetes Fahren ab 17 – Der Modellvorschlag der BASt-Projektgruppe. In: Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 50. Jg., Heft 1: 41-44