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Freitag, 18.05.2012
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SCHIRMHERR

Dr. Peter Ramsauer

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Vorbild Eltern

Eine Mutter lehnt es ab, im Auto zu telefonieren. Sie ist ein gutes Vorbild für ihren Sohn.
Eltern sind Vorbild für die Kinder - darum ist ihr Verhalten besonders wichtig.

Bevor Jugendliche selbst am Steuer sitzen, haben sie 17 Jahre lang Zeit, ihre Eltern beim Autofahren zu beobachten. Wenig überraschende Folge: Weltweit lassen sich Zusammenhänge zwischen Bußgeldern und Verkehrsunfällen der Eltern und ihrer Kinder wissenschaftlich nachweisen.

Ganz offensichtlich dienen Eltern und andere Erwachsene Kindern und Jugendlichen auch beim Autofahren als Vorbilder („Modelle“). Die Heranwachsenden lernen „am Modell“, indem sie das Verhalten der Eltern beobachten und später – bewusst oder unbewusst – nachahmen.

Eltern können ihre Kinder wirksam auf ihre Zeit als Fahranfänger vorbereiten, indem sie mit gutem Beispiel vorangehen: Sie können lange vor Beginn der Fahrausbildung und dem Begleiteten Fahren durch ihr positives Vorbild die Basis für ein verkehrssicheres Verhalten ihrer Kinder als Fußgänger und Radfahrer legen.

In Begleitung lernen Fahranfänger stressfreier

Im Begleiteten Fahren ist der häufigste Begleiter zu 97 Prozent ein Elternteil. Den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung zufolge füllen die erfahrenen Erwachsenen ihre Rolle gut aus: Sie vermitteln Ruhe und vermeiden Stress. Allein durch ihre Anwesenheit fühlen sich über 40 Prozent der BF17-Teilnehmer sicherer.

Doch die Begleiter sollen nicht nur still neben dem Fahranfänger sitzen. Zwar bleibt der Jugendliche stets der verantwortliche Fahrzeugführer, die Begleiter sollen jedoch das Verkehrsgeschehen aufmerksam verfolgen und als Ansprechpartner für die jungen Menschen bereit stehen. Sie beantworten vor, während und nach den Fahrten Fragen der Jugendlichen, weisen beim Fahren auf mögliche Gefahren hin, geben ein Feedback nach der Fahrt und kommentieren die bereits erworbenen Fahrfertigkeiten. Nur selbst in das Fahrgeschehen eingreifen, das dürfen die Begleiter nicht.


Quellen:

Funk, W.; Grüninger, M. (2010)
Begleitetes Fahren ab 17 – Prozessevaluation des bundesweiten Modellversuchs. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit Heft M 213. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW