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Mittwoch, 22.02.2012
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SCHIRMHERR

Dr. Peter Ramsauer

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung. » mehr


Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der mindestens 30 Jahre oder ist, seit fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B und nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger „Verkehrssünderdatei“ hat. » mehr


Für die Teilnahme am BF17 müssen Fahranfänger und Begleiter eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten. » mehr


Der erste Schritt zum Begleiteten Fahren führt in die Fahrschule. Hier melden sich die Jugendlichen unter Hinweis auf BF17 zur Fahrausbildung an. » mehr