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Donnerstag, 17.05.2012
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SCHIRMHERR

Dr. Peter Ramsauer

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Fragen und Antworten für Begleiter

Warum sollte ich mich als Begleiter für einen 17-jährigen Fahranfänger zur Verfügung stellen?

Warum sollte ich mich als Begleiter für einen 17-jährigen Fahranfänger zur Verfügung stellen?

Die Ausbildung in der Fahrschule legt den Grundstein für sicheres Autofahren. Allerdings verunglücken Fahranfänger häufig kurz nachdem sie ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben. Für sie bietet das Begleitete Fahren die Möglichkeit, nach der Ausbildung bis zu zwölf Monate in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen weiter zu üben. Dabei profitieren Jugendliche von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht ihrer Begleiter, die diese sich als Pkw-Fahrer angeeignet haben. Die Praxis zeigt, dass die „begleiteten Jugendlichen“ ein Mehrfaches an Kilometern zurücklegen, als während der Ausbildung in der Fahrschule möglich ist. Und die Wissenschaft belegt: Anschließend ist ihr Unfallrisiko beim selbstständigen Fahren deutlich niedriger als bei den Fahranfängern, die kein „begleitetes Fahren ab 17“ absolviert haben.

Hat ein Begleiter besondere Aufgaben?

Hat ein Begleiter besondere Aufgaben?

Die Begleitperson zeichnet sich durch ihre langjährige Fahrerfahrung aus. Durch ihre Anwesenheit soll sich der Fahranfänger sicherer fühlen. Der Begleiter steht dem Fahrer als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Er beobachtet aufmerksam den Verkehr, unterstützt den Fahranfänger gegebenenfalls durch Kommentare und gibt ihm – zum Beispiel am Ende der Fahrt – ein Feedback zu seinem Fahrverhalten. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion und sie darf nicht in das Fahren eingreifen.

Wann komme ich als Begleiter in Frage?

Wann komme ich als Begleiter in Frage?

Grundsätzlich kommt jeder als Begleiter in Frage, der mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister („Flensburger Punktekonto“) hat. Zudem gilt für die Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze und sie darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.

Wie kann ich als Begleiter meinen aktuellen Punktestand im Verkehrszentralregister abfragen?

Wie kann ich als Begleiter meinen aktuellen Punktestand im Verkehrszentralregister abfragen?

Um diese Auskunft muss sich der Begleiter nicht selbst zu kümmern. Die Fahrerlaubnisbehörde fragt den Punktestand bei der Bearbeitung des Antrags routinemäßig ab. Falls der Begleiter seinen Punktestand vorab wissen möchte, kann er kostenlos eine Selbstauskunft im Verkehrszentralregister beantragen.

Darf jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, einen jungen Fahrer als Begleiter unterstützen?

Darf jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, einen jungen Fahrer als Begleiter unterstützen?

Ja. Allerdings muss die betreffende Person – sofern sie die Voraussetzungen erfüllt – zuvor als Begleiter benannt und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.

Haben Eltern oder gesetzliche Vertreter einen Einfluss auf die Auswahl der Begleiter?

Haben Eltern oder gesetzliche Vertreter einen Einfluss auf die Auswahl der Begleiter?

Ja. Eltern, beziehungsweise gesetzliche Vertreter, müssen beim Antrag auf Begleitetes Fahren mit den vorgesehenen Begleitpersonen einverstanden sein. Das gilt auch, wenn die Prüfungsbescheinigung nachträglich um weitere Begleiter ergänzt werden soll.

Liegt eine Unterbrechung der Fahrerlaubnis vor, wenn einem Begleiter während der letzten fünf Jahre ein Fahrverbot erteilt wurde?

Liegt eine Unterbrechung der Fahrerlaubnis vor, wenn einem Begleiter während der letzten fünf Jahre ein Fahrverbot erteilt wurde?

Nein. Trotz Fahrverbot ist der Begleiter weiterhin ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis.

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?

Nein, im Gegenteil: Die Chancen des jungen Fahrers auf Fahrpraxis steigen, je mehr Personen als Begleiter benannt werden.

Muss ich vor der „Begleitung“ eine Schulung machen?

Muss ich vor der „Begleitung“ eine Schulung machen?

Nein, eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch empfehlenswert, dass Begleiter und Fahranfänger sich gemeinsam vorbereiten. Viele Fahrschulen bieten freiwillige Einführungen an, bei denen alles Wissenswerte vermittelt wird – Tipps für die Praxis des Begleiteten Fahrens inklusive. Diese Veranstaltungen richten sich insbesondere an die Begleiter, da sie häufig über ihre Aufgaben und angemessene Verhaltensweisen während der Begleitphase nicht ausreichend informiert sind.

Muss ich als Begleiter während der Fahrt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen?

Muss ich als Begleiter während der Fahrt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen?

Nein. Allerdings ist der Beifahrersitz vorteilhaft, weil der Fahranfänger die Begleitperson dort besser wahrnimmt. Außerdem hat der Begleiter vorne im Auto eine bessere Übersicht über den Verkehr und kann den Fahranfänger besser unterstützen.

Muss der Begleiter besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol beachten?

Muss der Begleiter besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol beachten?

Ja. Für den Begleiter gilt in Bezug auf Alkohol die 0,5-Promille-Grenze. Zudem darf er nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel, wie zum Beispiel Drogen, stehen.

Welche Folgen hat eine Missachtung der Vorschriften in Bezug auf Alkohol oder andere berauschende Mittel?

Welche Folgen hat eine Missachtung der Vorschriften in Bezug auf Alkohol oder andere berauschende Mittel?

Durch die Missachtung dieser Vorschriften begeht der Begleiter eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Folgen trägt jedoch hauptsächlich der Fahranfänger, da dessen Fahrerlaubnis widerrufen wird.

Haftet der Fahrer oder ich als Begleiter im Schadensfall?

Haftet der Fahrer oder ich als Begleiter im Schadensfall?

Im Schadensfall wird der minderjährige Fahranfänger haftungsrechtlich wie ein volljähriger Fahrer behandelt. Der Begleiter kann in der Regel für falsche Ratschläge nicht haftbar gemacht werden.

Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?

Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?

Da die jungen Fahrer beim Begleiteten Fahren überwiegend ein Fahrzeug der Familie mitbenutzen, sollte die Police überprüft werden. Teilen Sie der Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit. Die eventuelle Anpassung der Police ist sehr wichtig. Der Grund: Im Schadensfall beim BF17 kann es zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Fahrzeug benutzt wird, für das ein höheres Mindestalter für den Fahrer vereinbart worden ist.