BF17.de > Tipps für die Praxis / Nach der Begleitzeit
Drucken
Freitag, 18.05.2012
FACEBOOK

SCHIRMHERR

Dr. Peter Ramsauer

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Logo Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Nach der Begleitzeit

Nach dem Ende des begleiteten Fahrens ab 17 bekommt man den Führerschein dann endlich in die Hand.
Nach der Begleitzeit bekommt man den Führerschein dann endlich in die Hand.

Nach der Phase des Begleiteten Fahrens liegt es an den jungen Fahrern, das in der Fahrschule Gelernte und im BF 17 Geübte beim Allein-Fahren umzusetzen. Dafür haben sie gute Voraussetzungen – zumal, wenn sie von ihren Eltern weiter unterstützt werden.

Auch nach dem Begleiteten Fahren sollten Eltern sich für das Autofahren ihrer Kinder interessieren und mit ihnen darüber sprechen: Wohin fahren sie und zu welcher Tageszeit? Wer sitzt als Mitfahrer im Auto? Dies gilt besonders für die ersten Monate des selbstständigen Fahrens. Dabei sollten Eltern an die Erfahrungen aus der Begleitzeit anknüpfen und ihre Vorstellungen von einer sicheren Verkehrsteilnahme klar formulieren.

Früher oder später stellt sich zudem die Frage nach dem eigenen Auto. Häufig ist das erste Auto von Fahranfängern ein älteres Modell. Darin fehlt oftmals die heute serienmäßige Ausstattung mit Airbag und Antiblockiersystem (ABS), geschweige denn, neue Fahrerassistenzsysteme.

Derartige Systeme sind in modernen Fahrschul- oder Familienwagen, die die Jugendlichen aus BF 17 kennen, häufig vorhanden. Der Umstieg auf das erste eigene Auto bedeutet deshalb nicht nur eine Umstellung auf ein älteres, weniger komfortables Modell. Vielmehr ist er oft ein Schritt hin zu weniger technisch unterstützter Verkehrssicherheit. Wir raten daher dringend, dass Fahranfänger und ihre Eltern beim Autokauf auf die Ausstattung achten und keine technisch veralteten Autos wählen. Sonst kann in einer ernsten Situation der Fahrspaß schnell vorbei sein.