BF17 und Corona: Was tun?
Die Corona-Pandemie beeinflusst das gesamte Leben – auch die Ausbildung der Fahrschülerinnen und -schüler. Welche Fristen es aktuell zu beachten gibt und wie Jugendliche zur Fahrerlaubnis mit 17 gelangen: Das erfährst du hier.


Das Wichtigste zu Corona-Auswirkungen in Kürze
Fahrschülerinnen und -schüler sind von Corona-Maßnahmen betroffen.
Fahrschulen sind weiterhin geöffnet. Allerdings müssen Jugendliche länger warten, um ihre Prüfungen machen zu können.
Praktische Fahrstunden sind zeitweise ausgefallen.
Deshalb hat sich ein kleiner Rückstau gebildet. Für die praktische Prüfung wurden die Fristen teilweise verlängert.
Die Fahrausbildung ist Ländersache.
Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten sollten sich unbedingt mit den individuellen Regeln im eigenen Bundesland beschäftigen.
Verlängerte Fristen und lange Wartezeiten
Abstandsregeln, Hygienemasken, eingeschränkte Möglichkeiten: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Um sie weiter einzudämmen, arbeiten Bund und Länder stetig an neuen Regeln. Und die betreffen auch Fahrschülerinnen und -schüler auf ihrem Weg zur Fahrerlaubnis.
Fahrschulen sind geöffnet
Fahrschulen haben bundesweit wieder geöffnet – mit entsprechendem Hygienekonzept. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, auf die entsprechenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu achten. Bitte informiere dich, welche Regeln aktuell gelten.
Grundsätzlich gilt bei den Präsenzveranstaltungen die sogenannte 3G-Regel. Das heißt: Fahrschülerinnen und -schüler müssen geimpft, getestet oder genesen sein. Dabei darf der Testnachweis nicht älter als 24 Stunden sein. Diese allgemeinen Regeln können sich allerdings individuell unterscheiden.
Manche Fahrschulen fordern zum Beispiel grundsätzlich einen Testnachweis – trotz nachweisbarer Impfung. Frag am besten noch mal nach. Eine gute Nachricht: Fahrschülerinnen und -schüler können wieder theoretische und praktische Prüfungen absolvieren. Allerdings müssen sie oft ungewöhnlich lange auf Termine für Führerscheinprüfungen warten.
Verlängerte Fristen für Fahrschülerinnen und -schüler
Erwerben junge Menschen die Fahrerlaubnis, gibt es wichtige Regeln. Zum Beispiel müssen sie innerhalb eines Jahres, nachdem sie die theoretische Prüfung bestanden haben, die praktische Fahrprüfung absolvieren. Passiert das nicht, ist das Ergebnis der theoretischen Prüfung nicht mehr gültig. In einem solchen Fall müssen die Fahrschülerinnen und -schüler die Prüfung wiederholen.
Die gute Nachricht: Viele Bundesländer haben diese Frist um ein halbes Jahr verlängert. Aber Achtung! Ob diese Regel auch in deinem Bundesland gilt, solltest du unbedingt bei deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle heißt, oder dem jeweiligen Landesverkehrsministerium erfragen.
Individuelle Lösungen – viele Möglichkeiten
Die Situation ist und bleibt außergewöhnlich und unvorhersehbar. Beachte stets: Auch die Corona-Maßnahmen unterscheiden sich zum Teil stark von Bundesland zu Bundesland. Erkundige dich am besten bei den Ansprechpersonen in deiner Fahrschule vor Ort oder in der Fahrerlaubnisbehörde über Öffnungszeiten, Ausnahmeregelungen oder Fristen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Du befindest dich aktuell vor der Fahrausbildung?
Dann ist Folgendes wichtig:
Erkundige dich am besten telefonisch, ob du bestimmte Hygienemaßnahmen beachten musst. Nimm aber in jedem Fall eine FFP2-Maske mit. Vereinbare außerdem einen Termin für deinen Sehtest. Dann ersparst du dir, lange zu warten. Wenn du bereits einen Sehtest gemacht hast, musst du dich nicht sorgen, falls du länger auf deine Anmeldung bei der Fahrschule warten musst. Das Ergebnis ist bis zu zwei Jahre gültig.
Deshalb gibt es für Erste-Hilfe-Kurse ebenfalls strenge Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel deutlich geringere Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen. Frag am besten telefonisch bei Anbietern vor Ort nach, wie und in welchem Umfang Schulungen stattfinden. Übrigens: Nachweise über bereits absolvierte Erste-Hilfe-Kurse sind unbegrenzt gültig. Wir empfehlen dir jedoch, dass du nach spätestens zwei Jahren erneut eine Schulung besuchst, um deine Kenntnisse noch mal aufzufrischen.
Rechne allerdings mit längeren Wartezeiten vor Ort, schließlich gelten auch dort bestimmte Hygienekonzepte, Abstandsregeln und Obergrenzen für Besucherinnen und Besucher.
Du befindest dich aktuell in der Fahrausbildung?
Dann ist Folgendes wichtig:
Allerdings mit strengen Hygieneregeln, wie beispielsweise kleineren Lerngruppen und strikten Maskenregeln. Auch gibt es E-Learning-Material für die Führerscheinprüfung. Das ist allerdings kein Ersatz für den vorgeschriebenen Präsenzunterricht. Aufgrund der Pandemie ist es in einigen Bundesländern möglich, digitalen Unterricht zu nehmen. Dies wird teilweise kritisch gesehen – der Grund: Soziale Interaktionen sind enorm wichtig, ebenso, dass Fahrschülerinnen und -schüler sich mit den Regeln erlebbar auseinandersetzen. Erkundige dich am besten bei deiner Fahrschule, wie die das regelt.
… – unter strengen Hygieneauflagen, wie zum Beispiel der 3G-Regel, manchmal 2G-Regel, und einer FFP2-Maskenpflicht.
Erkundige dich in deiner Fahrschule nach freien Terminen – und eventuellen Wartezeiten.
Viele Bundesländer haben außerdem den Zeitraum verlängert, der höchstens zwischen absolvierter theoretischer und praktischer Prüfung liegen darf. Frag am besten bei deiner Fahrschule nach, ob das auch für dein Bundesland gilt – und wann du deine praktische Prüfung absolvieren kannst.
Du fährst aktuell begleitet?
Dann ist Folgendes wichtig:
Achte dabei auf dich und deine Mitmenschen: Fühlst du dich angeschlagen, fiebrig und hast Husten, dann verzichte auf Fahrten. Das gilt ebenso für deine Begleitpersonen. Gehören die übrigens zu einer der Corona-Risikogruppen, sind gemeinsame Fahrten aktuell keine gute Idee.
Diese Maschinen darfst du zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken allein fahren. So kannst du weiterhin im Betrieb mithelfen.