Gut versichert in die Begleitfahrt
Nutzen Begleitpersonen ihr eigenes Auto für BF17, müssen sie unbedingt ihre Versicherung informieren. Außerdem gibt es noch einige andere wichtige Punkte zu beachten. Hier gibt es eine Übersicht.
Das Wichtigste zu Versicherungen in Kürze
Kfz-Haftpflicht-Versicherung an BF17 anpassen
Nutzen Begleitpersonen gemeinsam mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger ihr eigenes Auto, müssen sie die Versicherung informieren.
Versicherungsangebote nutzen
Viele Kfz-Versicherungen bieten verschiedene Modelle an, um Fahrten während der BF17-Teilnahme zu versichern. Bei zahlreichen Anbietern fallen keine beziehungsweise keine starken Beitragserhöhungen an.
Fahrten nach Österreich planen
Steht eine Fahrt nach Österreich an, ist das unbedingt mit der Versicherung zu klären.
Die Autoversicherung informieren
Nutzen Fahranfängerinnen und Fahranfänger das Auto für BF17, muss die Versicherungspolice angepasst werden. Hier gibt es alle Details dazu.
Gut informiert, gut abgesichert
Die Teilnahme am begleiteten Fahren muss der Versicherung mitgeteilt werden – und das schon vor der ersten Fahrt. Es ist sehr wichtig, dass der Anbieter die Versicherungspolice anpasst. Denn: In vielen Versicherungsverträgen ist ein Mindestalter für die Fahrenden genannt. Auch sind diese oft namentlich festgelegt. Dann gilt: Wer nicht eingetragen ist, ist auch nicht versichert. Darum unbedingt die Fahranfängerin oder den Fahranfänger eintragen lassen.
Versicherer nach Angeboten für BF17 fragen
Zahlreiche Kfz-Versicherungen bieten verschiedene Modelle für die Versicherung von BF17-Teilnehmenden in der Begleitphase an. Bei vielen fallen keine beziehungsweise keine starken Beitragserhöhungen an. Das unterscheidet sich allerdings stark von Versicherung zu Versicherung. Für ausführliche Informationen und Tarifdetails kontaktierst du am besten direkt frühzeitig die Versicherungsanbieter.
Fahrt nach Österreich geplant? Versicherung prüfen.
BF17-Teilnehmende dürfen auch in Österreich begleitet fahren. Bevor Begleitpersonen mit der oder dem Jugendlichen über die Landesgrenze fahren, sollten sie bei der Kfz-Versicherung nachfragen, ob Auslandsfahrten abgedeckt sind.
Häufig gestellte Fragen
Die Versicherungspolice für das Auto, das du gemeinsam mit der oder dem Jugendlichen für BF17 nutzt, muss angepasst werden. Falls es dein Auto ist, dann teile der Kfz-Versicherung die Teilnahme am begleiteten Fahren unbedingt vor der ersten Begleitfahrt mit. Es ist wichtig, dass der Versicherungsanbieter den Vertrag anpasst. Der Grund: In manchen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter für die Fahrerinnen und Fahrer des entsprechenden Fahrzeugs genannt. Einige Versicherungen belohnen die Teilnahme mit geringeren Beiträgen. Bitte sprich dazu mit deinem Versicherungsanbieter.
Grundsätzlich dürfen Begleitpersonen nur einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung der BF17-Teilnehmenden eingetragen werden. Kommen später Punkte hinzu, hat das keinen Einfluss auf BF17. Die Begleitperson ist weiterhin berechtigt, in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers zu stehen und Fahrten zu begleiten.
Ja. Für Begleitpersonen gilt in Bezug auf Alkohol die 0,5-Promille-Grenze. Da die Begleitpersonen Vorbilder für die jungen BF17-Teilnehmenden sind, ist es ratsam, ganz auf Alkohol zu verzichten. Zudem dürfen sie nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel, wie zum Beispiel Drogen, stehen.