Häufig gestellte Fragen – und ihre Antworten

Nein. Fahrschülerinnen und -schüler absolvieren dieselbe Ausbildung wie diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis erst mit 18 Jahren erwerben möchten.

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Die Versicherungspolice für das Auto, das du gemeinsam mit der oder dem Jugendlichen für BF17 nutzt, muss angepasst werden. Falls es dein Auto ist, dann teile der Kfz-Versicherung die Teilnahme am begleiteten Fahren unbedingt vor der ersten Begleitfahrt mit. Es ist wichtig, dass der Versicherungsanbieter den Vertrag anpasst. Der Grund: In manchen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter für die Fahrerinnen und Fahrer des entsprechenden Fahrzeugs genannt. Einige Versicherungen belohnen die Teilnahme mit geringeren Beiträgen. Bitte sprich dazu mit deinem Versicherungsanbieter.

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Grundsätzlich dürfen Begleitpersonen nur einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung der BF17-Teilnehmenden eingetragen werden. Kommen später Punkte hinzu, hat das keinen Einfluss auf BF17. Die Begleitperson ist weiterhin berechtigt, in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers zu stehen und Fahrten zu begleiten.

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Während einer Begleitfahrt können Begleitpersonen keine Punkte im Fahreignungsregister bekommen. Denn die Fahrerin oder der Fahrer ist für das Führen des Fahrzeugs verantwortlich – auch wenn sie oder er minderjährig ist. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung haftet die die Fahrerin oder der Fahrer selbst.

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Nein, die Begleitperson darf nicht schlafen, während sie eine Jugendliche oder einen Jugendlichen mit 17 beim Fahren begleitet.

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Ja. Für Begleitpersonen gilt in Bezug auf Alkohol die 0,5-Promille-Grenze. Da die Begleitpersonen Vorbilder für die jungen BF17-Teilnehmenden sind, ist es ratsam, ganz auf Alkohol zu verzichten. Zudem dürfen sie nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel, wie zum Beispiel Drogen, stehen.

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Nein, für die Begleitpersonen selbst fallen keine zusätzlichen Kosten an. Lediglich bei der Antragstellung muss eine kleine Gebühr von höchstens 20 Euro gezahlt werden. Diese ist pro Begleitperson einmalig. Die Gebühren können sich von Wohnort zu Wohnort unterscheiden.

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Ja. Allerdings müssen Jugendliche ihre Begleitpersonen offiziell in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen.

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Die Fahrerlaubnisbehörde fragt den Punktestand beim BF17-Antrag routinemäßig ab. Falls Begleitpersonen ihren Punktestand vorab wissen möchten, können sie kostenlos eine Selbstauskunft im Fahreignungsregister beantragen.

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Grundsätzlich kommt jede Person als Begleitung infrage, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Ein Höchst- oder Maximalalter gibt es für Begleitpersonen nicht.

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Durch die Anwesenheit einer Begleitperson soll sich die Fahranfängerin oder der -anfänger sicherer fühlen. Begleiterinnen oder Begleiter unterstützen die Fahrerin oder den Fahrer während der Fahrt und geben Ratschläge und Feedback. Begleitpersonen beobachten aufmerksam den Verkehr, unterstützen gegebenenfalls durch Kommentare und geben Feedback zum Fahrverhalten – am besten nach der Fahrt. Begleitpersonen haben keine Ausbildungsfunktion. Das heißt, sie dürfen nicht aktiv ins Fahren eingreifen.

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Die BF17-Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig. In dieser Phase kannst du bereits allein fahren. Danach ist die Prüfungsbescheinigung allerdings abgelaufen. Wenn du dennoch mit dem Auto unterwegs bist, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb solltest du deinen Kartenführerschein bis spätestens drei Monate nach deinem 18. Geburtstag abholen.

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Wenn du die Prüfung nach deinem 17. Geburtstag ablegst, bekommst du die Prüfungsbescheinigung direkt vom Prüfenden. Wenn du die Prüfung vor deinem 17. Geburtstag ablegst, erhältst du zunächst eine entsprechende Bestätigung vom Prüfenden. Die musst du im Anschluss bei der Führerscheinstelle deiner Gemeinde vorlegen. Dann erhältst du die Prüfungsbescheinigung. Achtung: Die Prüfungsbescheinigung erhältst du erst, wenn du 17 Jahre alt bist!

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Ja, aber nur geringfügige. Die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung für die junge Fahrerin oder den jungen Fahrer sowie die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für den Punktestand in Flensburg der Begleitpersonen kosten Geld. Die Gebühren fallen beim Führerschein mit 18 Jahren nicht an. Du findest entsprechende Informationen auf der Internetseite deiner zuständigen Führerscheinstelle.

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Bei der Führerscheinstelle benötigst du folgende Unterlagen:
• Antragsformular für BF17
• deinen Personalausweis oder Reisepass (bei Letzterem eine zusätzliche Meldebestätigung)
• ein biometrisches Passbild von dir
• einen Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als zwei Jahre)
• eine Bescheinigung über deinen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs
• die Angaben zu deinen gewünschten Begleitpersonen sowie Kopien ihrer Führerscheine und Personalausweise
• die Einverständniserklärung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten
• Kopien der Personalausweise oder Reisepässe (mit Meldebestätigung) deiner Erziehungsberechtigten
• Geld beziehungsweise eine Girokarte zum Bezahlen der Gebühren

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Die ausgefüllten Anträge kannst du an deinem Wohnort bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben, die auch Führerscheinstelle genannt wird. Deine Eltern beziehungsweise deine gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter müssen dem begleiteten Fahren ebenso zustimmen wie die Begleitpersonen, die auf der Prüfungsbescheinigung benannt sind. Bedenke: Mindestens eine erziehungsberechtigte Person muss dich bei der Antragstellung begleiten.

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Ja. Du musst für BF17 außerdem entsprechende Anträge ausfüllen. Häufig hat die Fahrschule die notwendigen Formulare vorrätig und gibt Hinweise zur richtigen Antragstellung. Beachte, dass du für formelle Anträge das Einverständnis deiner Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter benötigst.

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Wenn du die deutschen Begleitauflagen einhältst, darfst du auch in Österreich mit 17 begleitet Auto fahren. Das solltest du beziehungsweise die Autobesitzerin oder der Autobesitzer unbedingt vorher mit der Haftpflichtversicherung abklären. In anderen Ländern ist es nicht erlaubt, mit 17 begleitet zu fahren.

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Du darfst nicht alleine fahren. In ganz besonderen Fällen kann für dich unabhängig vom Alter eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Mit der kannst du eine bestimmte, klar definierte Strecke allein zurücklegen. In der Regel sind das etwa Wege zum Ausbildungsplatz. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss für dich eine sogenannte persönliche Härte vorliegen. Das bedeutet einerseits, dass es sich um wichtige Fahrten handeln muss, und andererseits, dass es aufgrund der persönlichen Umstände keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, das Fahrtziel zu erreichen.

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Bis zu deinem 18. Geburtstag. Ab dann darfst du ohne Begleitung fahren.

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Du selbst bist verantwortlich.

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Damit ist gemeint, dass 17-Jährige nur in Begleitung eines eingetragenen Erwachsenen Auto fahren dürfen.

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Die Anzahl ist unbegrenzt. Denk daran: Je mehr Begleitpersonen auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind, umso mehr Gelegenheiten hast du, in Begleitung zu fahren und dazuzulernen.

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Du darfst die Fahrausbildung mit 16,5 Jahren beginnen, sprich ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag darfst du die Theorieprüfung angehen und einen Monat vorher dann auch die praktische Prüfung.

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Das Unfallrisiko für Fahranfängerinnen und Fahranfänger, ist hoch – insbesondere dann, wenn sie mit 18 Jahren sofort allein mit dem Auto unterwegs sind. Das begleitete Fahren ab 17 bietet dir die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen zu üben. So bist du nicht allein und kannst direkt nach Hilfe, Tipps und Tricks fragen, wenn es nötig ist. Außerdem kannst du gemeinsam mit deiner Begleitperson bei außergewöhnlichen Situationen wie erschwerten Wetterbedingungen üben. Studien belegen: BF17-Teilnehmende sind beim selbstständigen Fahren mit deutlich weniger Risiko und dadurch unfallfreier unterwegs.

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Nein. Allerdings ist der Beifahrersitz vorteilhaft, weil die Fahranfängerin oder der Fahranfänger Begleitpersonen dort besser wahrnimmt. Außerdem hat die Begleiterin oder der Begleiter vorne im Auto eine bessere Übersicht über den Verkehr und kann die jungen Fahrenden besser unterstützen.

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Ja. Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter und müssen beim Antrag auf begleitetes Fahren mit den vorgesehenen Begleitpersonen einverstanden sein. Das gilt auch, wenn die oder der Jugendliche die Prüfungsbescheinigung nachträglich um weitere Begleitpersonen ergänzen möchte.

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Die minderjährige Fahranfängerin oder der minderjährige Fahranfänger sind für das Führen des Fahrzeugs verantwortlich. Die Begleitung kann für falsche Ratschläge in der Regel nicht haftbar gemacht werden.

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Nein, eine Schulung wird nicht vorausgesetzt. Es ist jedoch empfehlenswert, dass sich Begleiterinnen oder Begleiter gemeinsam mit den Jugendlichen vorbereiten. Viele Fahrschulen bieten freiwillige Einführungen an, bei denen sie alles Wissenswerte vermitteln – Tipps für die BF17-Praxis inklusive. Diese Veranstaltungen richten sich insbesondere an Begleiterinnen und Begleiter.

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Nein. Es gilt: je mehr Begleitpersonen, desto besser. Die Chancen der Fahranfängerin oder des -anfängers auf Fahrpraxis steigen, je mehr Personen sie als Begleiterin oder Begleiter benennen.

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Das Unfallrisiko für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist hoch – insbesondere dann, wenn sie mit 18 Jahren sofort allein mit dem Auto unterwegs sind. Das begleitete Fahren ab 17 bietet ihnen die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen zu üben. So sind Jugendliche nicht allein und können dich direkt nach Hilfe, Tipps und Tricks fragen, wenn es nötig ist. Außerdem können sich Jugendliche und Begleitpersonen insbesondere über außergewöhnliche Situationen wie erschwerte Wetterbedingungen austauschen. Studien belegen: BF17-Teilnehmende sind beim selbstständigen Fahren deutlich unfallfreier unterwegs.

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Wenn deine Fahrerlaubnis widerrufen wurde, darfst du sie erst erneuern, nachdem du an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen hast.

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Ohne Begleitung zu fahren, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung. Als Folge wird deine Fahrerlaubnis widerrufen. Da du dich als BF17-Teilnehmerin oder -Teilnehmer innerhalb der Probezeit befindest, wird für einen solchen Verstoß nicht nur ein Bußgeld erteilt, sondern auch die Probezeit verlängert. Zudem musst du vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren und erhältst einen Punkt in Flensburg.

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Ja. Insbesondere dann, wenn du gegen die Auflagen des begleiteten Fahrens verstößt.

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Jede Person, die zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erteilt bekommt, befindet sich im Regelfall für zwei Jahre in der Probezeit. Ausgenommen sind davon die Klassen AM, L und T. Die Zwei-Jahre-Regel gilt auch für die Fahrerlaubnis, die Teilnehmende am BF17-Programm erhalten. Im Regelfall kommst du also aus der Probezeit, wenn du 19 wirst.

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Die Probezeit beginnt in dem Moment, in dem dir deine Fahrerlaubnis erteilt wird, also mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.

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Die Führerscheinstelle beantragt den Kartenführerschein von selbst einen Monat vor deinem 18. Geburtstag. Sobald du 18 Jahre alt bist, musst du dir diesen in der Regel selbst und ohne Aufforderung bei der Führerscheinstelle abholen. Dabei musst du die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.

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Nein. Deshalb musst du immer deinen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Das Passbild, das du beim Antrag bei der Führerscheinstelle abgibst, ist für den späteren Kartenführerschein.

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Nein. 17-Jährige erhalten eine sogenannte Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese musst du bei Kontrollen zusammen mit deinem Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Erst mit dem 18. Geburtstag kannst du dir deinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

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Nein. Bewerberinnen und Bewerber für BF17 absolvieren dieselben Prüfungen wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber für den Führerschein.

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Die praktische Prüfung darfst du ab einem Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.

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Ja, da du das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren für diese Klassen bereits erreicht hast. Du musst allerdings die Prüfungsbescheinigung und deinen Ausweis oder Reisepass mitführen.

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Mit bestandener Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B (Auto) wird auch die Fahrerlaubnis für die Klassen AM und L erteilt. In die Fahrzeugklasse AM fallen grundsätzlich kleine und leichte Krafträder wie beispielsweise Roller oder Mopeds. In die Fahrzeugklasse L fallen grundsätzlich alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis zu einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, also beispielsweise Gabelstapler oder kleinere Traktoren.

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Nein. Die Fahrausbildung zum Motorradführerschein der Klasse A2 darfst du erst mit 17,5 Jahren beginnen. Alternativ gibt es die Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum. Für diese Klasse kannst du die Fahrausbildung bereits mit 15,5 Jahren beginnen. Fahren darfst du dann ab 16 Jahren.

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Du kannst dich in jeder zugelassenen Fahrschule anmelden. Dort absolvierst du auch die Ausbildung.

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