Die Spielregeln beim BF17 für Jugendliche
Damit du am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen kannst, musst du einige gesetzliche Bestimmungen beachten. Aber keine Sorge: Wir erklären dir alles ganz genau.
Das Wichtigste über Rechtliches in Kürze
Prüfungsbescheinigung auf Papier
Statt eines Führerscheins in Kartenform bekommst du vorerst eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Nachweis deiner Fahrerlaubnis – und ist nur zusammen mit deinem Personalausweis oder Reisepass gültig. Du musst sie bei jeder Fahrt bei dir führen.
Hohe Sanktionen bei fehlender Begleitperson
Du darfst nicht alleine fahren. Fährst du ohne Begleitperson, musst du in der Regel mit einer Geldbuße von 70 Euro rechnen und bekommst einen Punkt. Deine Fahrerlaubnis kann widerrufen werden.
Sondergenehmigungen selten möglich
Allein zu fahren, ist nur in Ausnahmefällen drin. Und für die musst du einen gesonderten Antrag stellen.
Das Gesetz der Straße
Was sind wichtige Regeln? Worauf gilt es für dich zu achten? Hier findest du alles rund um Regeln und Rechtliches zu BF17.
Sobald du 17 Jahre alt bist, kannst du dich hinters Steuer setzen, wenn dich eine eingetragene, erwachsene Person begleitet.
Nach der Fahrprüfung erhältst du mit 17 noch keinen Führerschein in Kartenform, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der deine Begleitpersonen vermerkt sind. Zusammen mit deinem Ausweis gilt die Prüfungsbescheinigung als Nachweis deiner Fahrerlaubnis. Du musst die Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis oder Reisepass immer dabeihaben, wenn du fährst.
Die Probezeit dauert genau wie bei über 18-Jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen. Auch beim BF17 gilt so zum Beispiel: Verstößt du innerhalb der Probezeit schwerwiegend gegen die Verkehrsregeln, kann es sein, dass du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst. Dann verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre – und endet dementsprechend erst vier Jahre nachdem du deine Prüfbescheinigung bekommen hast.
Das gilt mindestens bis zum 21. Geburtstag – und für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der gesamten Probezeit. Das heißt: Falls du den Führerschein erst später gemacht hast oder sich deine Probezeit verlängern sollte, kann das Alkoholverbot auch über den 21. Geburtstag hinaus gelten. Zusätzlich bist du dafür verantwortlich, dass deine Begleitperson nüchtern ist.
Dies bedeutet mindestens eine Geldbuße von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird in der Regel die Fahrerlaubnis widerrufen.
Möchten betroffene Jugendliche ihre Fahrerlaubnis wiederbekommen, müssen sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Derzeit ist es nicht erlaubt, mit der BF17-Prüfungsbescheinigung in anderen Ländern zu fahren. Wir informieren euch auf unseren Social-Media-Kanälen und auf dieser Website, wenn weitere Länder dazukommen.
Mit der kannst du eine bestimmte, klar definierte Strecke allein zurücklegen. In der Regel sind das etwa Wege zum Ausbildungsplatz. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss für dich eine sogenannte persönliche Härte vorliegen. Das bedeutet einerseits, dass es sich um wichtige Fahrten handeln muss, und andererseits, dass es aufgrund der persönlichen Umstände keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, das Fahrtziel zu erreichen.
Das heißt, dass du als Fahrerin oder Fahrer für das Fahrzeug verantwortlich bist – nicht deine Begleitpersonen.
Die Bescheinigung musst du innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eintauschen – denn spätestens dann verliert sie ihre Gültigkeit. Wer nach dem Ablauf der drei Monate immer noch mit der Prüfungsbescheinigung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Fahrerlaubnisbehörde, die oft umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird, stellt den Kartenführerschein automatisch zu deinem 18. Geburtstag aus. Du kannst ihn dort einfach abholen. Dazu musst du deine Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Einige Landkreise verschicken den Kartenführerschein auch per Post. Die zuständige Behörde informiert dich dazu. Frag am besten nochmal nach, welche Regel für dich in deinem Wohnort gilt.
Wichtig: Um im Ausland ab 18 Jahren Auto fahren zu können, benötigst du in jedem Fall den Kartenführerschein. Das gilt auch für Österreich.
Häufig gestellte Fragen
Wenn du die deutschen Begleitauflagen einhältst, darfst du auch in Österreich mit 17 begleitet Auto fahren. Das solltest du beziehungsweise die Autobesitzerin oder der Autobesitzer unbedingt vorher mit der Haftpflichtversicherung abklären. In anderen Ländern ist es nicht erlaubt, mit 17 begleitet zu fahren.
Du darfst nicht alleine fahren. In ganz besonderen Fällen kann für dich unabhängig vom Alter eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Mit der kannst du eine bestimmte, klar definierte Strecke allein zurücklegen. In der Regel sind das etwa Wege zum Ausbildungsplatz. Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss für dich eine sogenannte persönliche Härte vorliegen. Das bedeutet einerseits, dass es sich um wichtige Fahrten handeln muss, und andererseits, dass es aufgrund der persönlichen Umstände keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, das Fahrtziel zu erreichen.