Was ist der BF17-Führerschein?
BF17 ist kurz für: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre.
Das heißt:
Jugendliche können schon mit 17 Jahren den Führerschein bekommen.
Die Jugendlichen dürfen aber noch nicht alleine Auto fahren.
Sie müssen immer eine andere Person mitnehmen,
wenn sie Auto fahren.
Diese Person heißt: Begleitperson.
Wie macht man einen BF17-Führerschein?
Jugendliche können sich mit 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden.
Sie lernen dort alles über das Autofahren.
Sie machen dieselbe Ausbildung wie Leute über 18 Jahre.
Die Ausbildung hat 2 Teile:
In einem Teil lernt man alle Infos und Regeln für das Autofahren.
Das ist der Theorie-Teil.
Und im anderen Teil lernt man das Autofahren.
Das ist der Praxis-Teil.
Jugendliche müssen für beide Teile eine Prüfung machen.
Haben die Jugendlichen beide Prüfungen bestanden,
bekommen Sie eine Prüfungs-Bescheinigung.
Die Prüfungs-Bescheinigung ist zusammen
mit dem Personalausweis der BF17-Führerschein.
Sind die Jugendlichen älter als 17,
dürfen sie mit einer Begleitperson Auto fahren.
Wann kann man den BF17-Führerschein machen?
Jugendliche können mit 16,5 Jahren anfangen,
den BF17-Führerschein zu machen.
Sie können 3 Monate vor ihrem 17. Geburtstag
die Prüfung vom Theorie-Teil machen.
Und sie können einen Monat vor ihrem 17. Geburtstag
die Prüfung vom Praxis-Teil machen.
Sie dürfen dann bis zu ihrem 18. Geburtstag
nur mit einer Begleitperson Auto fahren.
Jugendliche können die Begleitperson viel fragen.
So lernen die Jugendlichen viel über das Autofahren.
Sie fahren dann besser und sicherer Auto,
wenn sie mit 18 Jahren alleine fahren dürfen.
Regeln für den BF17-Führerschein
Hat man einen Führerschein, muss man sich an Regeln halten.
In den ersten 2 Jahren mit Führerschein sind diese Regeln besonders streng.
Zum Beispiel: Man darf nicht zu schnell fahren.
Hält man sich nicht an diese Regeln, verliert man den Führerschein.
Diese Zeit nennt man: Probezeit.
Beim BF17 hat man 2 Jahre Probezeit.
Die Probezeit fängt an, wenn man die Prüfungs-Bescheinigung hat.
Fahren Jugendliche mit einem BF17-Führerschein
ohne Begleitperson Auto?
Die Jugendlichen müssen dann 70 Euro Strafe zahlen
und bekommen einen Strafpunkt im Fahreignungsregister.
Und sie dürfen erst mal nicht Auto fahren.
Sie müssen einen Kurs machen.
Erst danach dürfen sie wieder mit einer Begleitperson Auto fahren.
Wer darf Begleitperson sein?
Eine Begleitperson für den BF17
• muss 30 Jahre oder älter sein.
• muss 5 Jahre oder länger
den Führerschein ohne Unterbrechung haben.
• muss den Führerschein Klasse B haben.
• darf nur einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Macht man einen Fehler im Straßenverkehr,
bekommt man einen Strafpunkt.
Der Strafpunkt steht im Fahreignungsregister.
Bei zu vielen Strafpunkten im Fahreignungsregister
verliert man den Führerschein.
Wie wird man Begleitperson?
Der Name von der Begleitperson muss
in der Prüfungs-Bescheinigung stehen.
Die Führerschein-Stelle schreibt den Namen von der Begleitperson
in die Prüfungs-Bescheinigung.
Die Begleitperson muss dafür diese Unterlagen
bei der Führerscheinstelle abgeben:
• Kopie vom Personalausweis oder
• Kopie vom Reisepass mit einer Meldebescheinigung in Deutschland
• und Kopie vom Führerschein
Regeln für die Begleitperson
Die Begleitperson darf bei der Fahrt überall im Auto sitzen.
Die Begleitperson muss immer Ihren Führerschein dabeihaben.
Sie muss den Führerschein bei einer Polizei-Kontrolle zeigen.
Begleitpersonen dürfen bei der Fahrt nicht betrunken sein und
keine Drogen nehmen.
Jugendliche dürfen so viele Begleitpersonen haben, wie sie wollen.
Aber die Namen von allen Begleitpersonen müssen
in der Prüfungs-Bescheinigung stehen.
Es ist gut, wenn Jugendliche viele Begleitpersonen haben.
Dann können sie oft Auto fahren und lernen sehr viel.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2021. Siegel: Deutsche-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.