Auf den Antrag, fertig, los!

Um am begleiteten Fahren ab 17, kurz BF17, teilzunehmen, musst du bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und ein paar notwendige Schritte einleiten. Hier erfährst du, welche das sind.

Ein lila-grüner, runder Hintergrund Pylone Ein Icon, das einen grünen Haken zeigt Lila Ball unten links Lila ball unten rechts Ein Icon, das ein grünes Klemmbrett mit einem schwarzen Stift und einem Blatt Papier zeigt
Tipps zur Antragsstellung Mobile

Das Wichtigste über die Antragstellung in Kürze

Formalien klären

Notwendige Formulare für BF17 findest du in den Fahrschulen, der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder zum Download auf Websites von Städten und Landkreisen.

Begleitpersonen bestimmen

Die Begleitpersonen musst du bereits auf den Formularen angeben. Erst dann sind sie offiziell bestimmt und dürfen dich begleiten.

Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Schulung

Für die Anmeldung bei der Fahrerlaubnisbehörde brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, einen aktuellen Sehtest sowie einen Nachweis darüber, dass du an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hast.

Die Antragstellung

Schritt für Schritt Richtung BF17. Worauf es ankommt? Welche Formulare, Dokumente und Nachweise du benötigst? Hier erfährst du alles Wichtige.

Melde dich bei der Fahrschule an

Der erste Schritt zum begleiteten Fahren: Melde dich zur Fahrausbildung in einer Fahrschule an. Die notwendigen Formulare für den Antrag zur Teilnahme an BF17 gibt es bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird. Wo du diese findest, kann dir am besten deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer sagen. Eventuell findest du die Unterlagen auch in der Fahrschule oder zum Download auf den Websites von Städten und Landkreisen. Bitte beachte: Die Formulare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar innerhalb der jeweiligen Landkreise.

Deine Begleitpersonen musst du direkt auf dem Antrag oder einem Zusatzformular eintragen. Sie müssen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie dich künftig begleiten möchten. Erinnere sie daran, dass sie dir dafür eine Kopie ihres Personalausweises und Führerscheins überreichen. Außerdem müssen deine Eltern oder andere Erziehungsberechtigten dem Antrag und den benannten Begleitpersonen zustimmen – ebenfalls per Unterschrift. Übrigens ist es kein Problem, wenn du später noch zusätzliche Begleitpersonen eintragen lassen möchtest. Das ist jederzeit möglich – ebenfalls per Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Ein Icon, das ein grünes Klemmbrett mit einem Blatt Papier sowie einem grauen Stift zeigt. Über dem ist ein grüner Haken zu sehen. Das Ganze ist vor einem lila-grünen Hintergrund platziert

Ab zur Führerscheinstelle!

Um alles rund um deinen Antrag zu regeln, musst du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zur Fahrerlaubnisbehörde. Denk unbedingt an

  • deinen Personalausweis oder Reisepass – Letzteren musst du mit einer gültigen Meldebescheinigung kombinieren
  • ein biometrisches Passbild
  • einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Bring am besten Geld mit, denn der Antrag selbst, die Überprüfung der Begleitpersonen im Fahreignungsregister sowie die Ausfertigung der Prüfbescheinigung kosten Gebühren. Wie hoch diese sind, ist unterschiedlich – meist sogar von Wohnort zu Wohnort. Du findest alle detaillierten Listen der nötigen Dokumente und deren Gebühren auf den Websites der Führerscheinstelle beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde, die für deinen Wohnort zuständig ist. Nun hast du die formalen Dinge geschafft! Wenn die Behörde alle Unterlagen geprüft hat, erhältst du einen Brief mit allen wichtigen Informationen.

Ein Icon, das einen grauen Karten-Führerschein mit BF17-Logo zeigt. Über dem Führerschein ist ein grüner Haken zu sehen. Das Ganze ist vor einem lila-grünen Hintergrund platziert

Häufige Fragen und ihre Antworten

Ja, aber nur geringfügige. Die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung für die junge Fahrerin oder den jungen Fahrer sowie die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für den Punktestand in Flensburg der Begleitpersonen kosten Geld. Die Gebühren fallen beim Führerschein mit 18 Jahren nicht an. Du findest entsprechende Informationen auf der Internetseite deiner zuständigen Führerscheinstelle.

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Nein. Fahrschülerinnen und -schüler absolvieren dieselbe Ausbildung wie diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis erst mit 18 Jahren erwerben möchten.

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Ja. Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter und müssen beim Antrag auf begleitetes Fahren mit den vorgesehenen Begleitpersonen einverstanden sein. Das gilt auch, wenn die oder der Jugendliche die Prüfungsbescheinigung nachträglich um weitere Begleitpersonen ergänzen möchte.

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Ja. Du musst für BF17 außerdem entsprechende Anträge ausfüllen. Häufig hat die Fahrschule die notwendigen Formulare vorrätig und gibt Hinweise zur richtigen Antragstellung. Beachte, dass du für formelle Anträge das Einverständnis deiner Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter benötigst.

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